Kontrollen zeigen, dass ein vermeintlich natürliches Produkt einen pharmazeutischen Wirkstoff enthalten kann, der ohne ärztliche Kontrolle ernsthafte Nebenwirkungen auslösen kann.

Warnung vor Honigpaste mit verstecktem Arzneiwirkstoff – Lotus Mixed Herbal Paste with Honey

Behörden warnen vor der Honigpaste „Lotus Mixed Herbal Paste with Honey“. Nach der veröffentlichten Warnmeldung enthält das Produkt den verschreibungspflichtigen Arzneistoff Sildenafil, ohne dass dieser auf der Verpackung deklariert ist. Damit wird ein Erzeugnis, das wie ein pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel erscheint, faktisch zu einem nicht kontrollierten Arzneimittel.

Der Fall ist auch deshalb relevant, weil er ein strukturelles Problem im Markt für Nahrungsergänzungsmittel sichtbar macht. Produkte, die mit „natürlichen“ Zutaten, diskretem Kauf und schneller Wirkung werben, bewegen sich gerade im Bereich sexueller Leistungssteigerung immer wieder an einer riskanten Grenze zwischen Lebensmittel, Gesundheitsversprechen und illegaler Arzneimittelbeimischung.

Warum der versteckte Wirkstoff so problematisch ist

Sildenafil gehört zur Gruppe der PDE-5-Hemmer. Der Stoff wird medizinisch zur Behandlung von Erektionsstörungen eingesetzt und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Das hat einen einfachen Grund: Wirkung, Dosierung, Vorerkrankungen und mögliche Wechselwirkungen müssen ärztlich berücksichtigt werden.

Besonders gefährlich ist die Einnahme zusammen mit Nitraten oder Stickstoffmonoxid-Donatoren, wie sie etwa bei Angina pectoris eingesetzt werden. Auch die gleichzeitige Anwendung mit Riociguat ist kontraindiziert. In solchen Konstellationen kann der Blutdruck stark absinken. Bei manchen Patienten steigt damit das Risiko für schwere Kreislaufreaktionen. Auch bei einer Therapie mit Alpha-Blockern ist besondere Vorsicht nötig, weil eine symptomatische Hypotonie auftreten kann.

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Hinzu kommt: Wer ein vermeintlich natürliches Produkt konsumiert, rechnet meist nicht mit einem Arzneiwirkstoff. Genau das macht solche Fälle so heikel. Betroffene können Warnhinweise, Gegenanzeigen oder Dosierungsgrenzen gar nicht kennen, weil sie davon ausgehen, Honig, Kräuter oder Pflanzenextrakte einzunehmen.

Das Risiko liegt auch in der fehlenden Qualitätskontrolle

Bei zugelassenen Arzneimitteln sind Wirkstoffmenge, Reinheit und Herstellung standardisiert. Bei manipulierten Nahrungsergänzungsmitteln gilt das nicht in gleicher Weise. Selbst wenn der zugesetzte Stoff bekannt ist, bleibt oft unklar, in welcher Menge er enthalten ist, ob die Dosierung schwankt und ob möglicherweise weitere Substanzen beigemischt wurden. Gerade darin liegt ein wesentlicher Teil des Gesundheitsrisikos.

Das ist keine theoretische Gefahr. Behörden haben in den vergangenen Jahren immer wieder Produkte zur Potenzsteigerung identifiziert, in denen nicht deklarierte PDE-5-Hemmer gefunden wurden. Teilweise wurden in vergleichbaren Fällen sogar mehrere Wirkstoffe oder zusätzliche Arzneisubstanzen nachgewiesen. Der aktuelle Warnfall steht also nicht isoliert da, sondern passt in ein bekanntes Muster auffälliger Produkte in diesem Segment.

Onlinehandel erschwert die Kontrolle

Der Vertrieb solcher Erzeugnisse läuft häufig über Online-Marktplätze, soziale Netzwerke oder Händler mit schwer überprüfbarer Lieferkette. Für Verbraucher ist dabei oft kaum erkennbar, wer Hersteller, Importeur oder tatsächlich Verantwortlicher ist. Das erschwert nicht nur die Rückverfolgung, sondern auch die Durchsetzung von Produktverantwortung und Rückrufen.

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Zugleich begünstigt die Produktlogik den Absatz: Potenzbezogene Mittel versprechen eine schnell spürbare Wirkung, die Hemmschwelle für einen diskreten Onlinekauf ist niedrig, und die Vermarktung als „herbal“ oder „natural“ senkt bei vielen Käufern die wahrgenommene Gefahr. Genau diese Kombination macht das Segment für unseriöse Anbieter attraktiv.

Worauf Verbraucher achten sollten

Misstrauen ist angebracht, wenn Produkte eine starke oder schnelle Wirkung ankündigen, gleichzeitig aber nur mit Kräutern, Honig oder exotischen Pflanzenstoffen werben. Weitere Warnzeichen sind unvollständige Herstellerangaben, auffällige Werbeversprechen, fehlende deutschsprachige Kennzeichnung oder der Verkauf über Kanäle, die eher auf Impulskäufe als auf transparente Produktinformation setzen.

Wer ein solches Produkt bereits eingenommen hat und Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Sehstörungen, Herzrasen oder Kreislaufprobleme bemerkt, sollte medizinischen Rat einholen. Das gilt besonders für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder für Personen, die Medikamente gegen Angina pectoris, Bluthochdruck oder Prostatabeschwerden einnehmen.

Hintergrund

Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich keine Arzneimittel, sondern Lebensmittel. In Deutschland müssen sie vor dem ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden, eine behördliche Zulassung oder Wirksamkeitsprüfung vor dem Verkauf gibt es jedoch grundsätzlich nicht. Die Verantwortung für Zusammensetzung, Sicherheit und Kennzeichnung liegt damit zunächst bei Herstellern, Importeuren und Inverkehrbringern.

Gerade diese Konstruktion schafft Spielräume, die seriöse Anbieter mit Qualitätssicherung ausgleichen, die aber von unseriösen Akteuren missbraucht werden können. Wenn ein Produkt äußerlich als Lebensmittel auftritt, tatsächlich aber pharmakologisch wirksame Substanzen enthält, verschwimmen die Grenzen zwischen Nahrungsergänzung, Täuschung und Gesundheitsgefahr.

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Der aktuelle Warnfall zeigt deshalb mehr als nur ein einzelnes Problemprodukt. Er macht sichtbar, wie anfällig ein globalisierter Onlinehandel für Erzeugnisse ist, die mit Natürlichkeit werben, tatsächlich aber in einen hochsensiblen Arzneimittelbereich eingreifen. Für Verbraucher heißt das vor allem: Nicht jede als Kräuter- oder Honigprodukt vermarktete Potenzhilfe ist harmlos. Und für Aufsicht, Plattformen und Handel bleibt die Herausforderung, solche Produkte schneller zu identifizieren, konsequenter aus dem Verkehr zu ziehen und Risiken verständlicher zu kommunizieren.